Rechtsprechung
BGH, 10.08.2017 - 3 StR 181/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 63 StGB
Fehlende Darlegung der Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB
- Wolters Kluwer
Belegen der Voraussetzungen einer aufgrund aufgehobener Steuerungsfähigkeit bzw. Einsichtsfähigkeit ausgeschlossenen Schuldfähigkeit; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Belegen der Voraussetzungen einer aufgrund aufgehobener Steuerungsfähigkeit bzw. Einsichtsfähigkeit ausgeschlossenen Schuldfähigkeit; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de
StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
Belegen der Voraussetzungen einer aufgrund aufgehobener Steuerungsfähigkeit bzw. Einsichtsfähigkeit ausgeschlossenen Schuldfähigkeit; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.07.2016 - 3 StR 211/16
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 10.08.2017 - 3 StR 181/17
In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16, juris Rn. 5 mwN).
- BGH, 02.11.2017 - 3 StR 410/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - 3 StR 181/17, juris Rn. 6 mwN). - BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)
Hierfür muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 76, 77; vom 17. Juni 2015 - 4 StR 196/15, NStZ-RR 2015, 275; und vom 10. August 2017 - 3 StR 181/17 Rn. 6; jeweils mwN).